Unsere Preise sind durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt. Diese schreibt uns für alle denkbaren Behandlungen und
Untersuchungen einen bestimmten Gebührensatz vor, der in keinem Falle unterschritten werden darf.
Bei langwierigen, komplizierten oder zeitaufwändigen Maßnahmen darf der Tierarzt auch mehr berechnen (bis zum dreifachen Satz).
Im Notdienst berechnen wir, vorgeschrieben durch die GOT, grundsätzlich den zweifachen Gebührensatz.
Medikamente und Verbrauchsmaterialien werden zusätzlich abgerechnet und in der Rechnung auch gesondert aufgeführt.
Bei umfangreicheren Behandlungen und Operationen bieten wir im Vorfeld einen Kostenvoranschlag an. Dieser wird nach bestem Wissen und Erfahrungswerten
aufgestellt, jedoch sind immer Abweichungen aufgrund nicht vorhersehbarer erforderlicher Mehrbehandlungen oder Komplikationen möglich. Bitte sprechen sie uns vor
Behandlungsbeginn an.