Tierarztpraxis Petra Meyer, ambulante Pferdefahrpraxis im Raum Hannover
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Neu in 2018: Der überarbeitete Röntgenleitfaden tritt in Kraft

Die Kaufuntersuchung stellt sowohl den potentiellen Käufer, als auch den Verkäufer immer wieder auf eine harte Probe. Ist schon die klinische Untersuchung für alle Beteiligten eine Zitterpartie, wird die Spannung beim Röntgen noch gesteigert - denn "reingucken" kann man vorher ja nicht.

In den vergangenen Jahren fiel den Röntgenbildern immer mehr Bedeutung zu. Die Röntgenklasse hing wie ein Damoklesschwert über jedem Züchter und jedem Verkäufer. Selbst eine einwandfreie klinische Untersuchung konnte durch die Bilder zunichte gemacht werden. Auch für viele junge Pferde mit "Befunden",  die nicht im Bereich des "1er oder 2er TÜVs" anzusiedeln waren endeten die Karrieren bereits bevor sie überhaupt anfangen konnten.

Wer will schon ein Pferd mit einer Röntgenklasse 2-3 oder gar 3? Selbst wenn bei der Klasse 3 die Wahrscheinlichkeit, dass das Pferd mit diesem Befund Probleme bekommt nur mit 5 bis 20% definiert ist. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem Pferd in seinem Leben etwas ganz anderes passiert (Kolik, Sehnenschaden etc.)? Aber der Mensch neigt dazu auf Nummer sicher zu gehen. Da wartet doch irgendwo noch das scheinbar unkaputtbare "Klasse 1" Pferd auf einen neuen Besitzer.

 

Mit dem neuen Röntgenleitfaden fällt diese Stigmatisierung vieler gesunder und leistungsfähiger Pferde nun weg. Die Röntgenklassen wurden ersatzlos gestrichen. Die normale Röntgenanatomie oder anatomische Varianten, die keine funktionelle Bedeutung haben werden nun mit o.b.B. (ohne besonderen Befund) bezeichnet. Alle Befunde, die von dieser "normalen" Anatomie abweichen werden im Röntgenprotokoll notiert. Hier gibt es einerseits Befunde, deren Risiko eine Lahmheit zu verursachen nicht eingeschätzt werden kann. Andererseits gibt es Befunde, die in der aktuellen Literatur als Lahmheitsrisiko eingestuft werden müssen. Diese werden im Protokoll dann gesondert gekennzeichnet.

 

Ziel dieser Änderung ist es, der klinischen Kaufuntersuchung und der aktuellen körperlichen Verfassung des Pferdes wieder mehr Gewicht zu geben. Es soll vermieden werden, dass klinisch gesunde Pferde aufgrund von Klassen oder geringen Wahrscheinlichkeiten nicht mehr zu verkaufen sind. Zudem soll dem Pferd als Lebewesen wieder mehr Respekt entgegen gebracht werden, so dass es nicht mehr wie eine Handelsware oder ein Gebrauchsgut in Kategorien eingeteilt und abgewertet wird.

 

Eine weitere Änderung betrifft die Anzahl der standardisierten Bilder. Waren es bislang 12 Bilder zu denen optional noch Knie- und Rückenaufnahmen hinzukamen, steigt die Zahl der Bilder nun auf 18.

Einige Projektionen wurden hinzu genommen, um die Auswertbarkeit zu verbessern: So wird nun vorne nicht nur die Zehe seitlich (90°) geröntgt wobei es immer problematisch war alle Gelenkspalten in diesem Bereich zu beurteilen. Hier werden nun Zwei Bilder angefertigt, die dann einerseits das Fesselgelenk , andererseits aber auch das Hufgelenk und die Winkelung der Hufwand zum Hufbein abbilden.

Auch bei den Sprunggelenksaufnahmen ist die 0° Aufnahme (von vorne nach hinten) zu den beiden schrägen Aufnahmen hinzugekommen.

 

Die Knieaufnahmen (0° und 90°) sind nun standardmäßig dabei, während die Rückenaufnahmen aus dem Leitfaden entfernt wurden. Was hat vor allem den Grund, dass bereits kleine Winkelveränderungen ausreichen, um Dornfortsätze, die eigentlich ausreichend Spielraum haben übereinander zu projizieren. Auch auf diese Weise wurden in den vergangenen Jahren viele gesunde Pferde krank geröngt.

 

Sollten weitere Aufnahmen gewünscht werden, können diese natürlich noch immer angefertigt werden. Diese werden dann aber gesondert besprochen und sind kein Bestandteil des Werkvertrages "Kaufuntersuchung" mehr.

 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an unser Praxisteam, wir beraten Sie gerne!

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